Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Privat Versicherte erhalten selbst eine Rechnung, die sie bei der Hebamme begleichen und bei der privaten Krankenversicherung/Beihilfe zur Erstattung einreichen.